Teilnahme FAQ
In unserem Teilnahme FAQ beantworten wir Deine Fragen zum
großen Adventskalender von Mein_EinkaufsBahnhof!
So einfach funktioniert es:
1. Los bei einem Einkauf ab 4,00 € in einem der
teilnehmenden Einkaufsbahnhöfe erhalten
2. Gewinncode freirubbeln
3. Gewinncode auf der Website
einreichen und Daumen drücken!

Wenn deine Frage nicht dabei sein sollte, dann schicke uns gerne deine Frage per E-Mail an adventskalender@walkingbrands.de.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN MEKB ADVENTSKALENDER
Die Teilnahme am Adventskalender Gewinnspiel der MEKB GmbH, vertreten durch Herrn Sebastian Mensing, Europaplatz 1, 10557 Berlin nachfolgend Veranstalter genannt, richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
Teilnahme
Achtundzwanzig ausgewählte Bahnhöfe (Aschaffenburg Hbf, Baden-Baden Hbf, Berlin Alexanderplatz, Berlin Friedrichstraße, Berlin Hbf, Berlin Ostbahnhof, Berlin Ostkreuz, Berlin Warschauer Str., Darmstadt Hbf, Frankfurt am Main, Hannover, Karlsruhe Hbf, Kassel Hbf, Kassel Wilhelmshöhe, Köln Hbf, Köln Messe /Deutz, Konstanz Hbf, Mainz Hbf, Mannheim Hbf, München Hbf, München Ost, München Pasing, Nürnberg Hbf, Offenburg Hbf, Singen (Hohentwiel), Villingen Hbf, Wiesbaden Hbf, Würzburg Hbf) nehmen an dem MEKB Adventskalender teil. Die teilnehmenden Bahnhöfe sind in 12 Regionen eingeteilt ferner gibt es noch eine nationale Region. Jede Region hat einen Adventskalender, ferner gibt es noch den nationalen Adventskalender.
Die Shops der achtundzwanzig Bahnhöfe geben ihren Kunden ab einem Einkauf von 4,00 EUR ein Rubbellos aus. Die Ausgabe ist pro Shop und Einkauf auf maximal 5 Rubellose beschränkt. Ein Anspruch auf Ausgabe eines Rubelloses besteht nicht. Die Rubellose werden ausgegeben solange der Vorrat reicht. Die Rubbellose verkörpern das Recht an der Verlosung von Gutscheinen teilzunehmen. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist es nötig, dass der Kunde die Webseite www.adventskalender.einkaufsbahhof.de besucht, dort seinen Gewinn-Code eingibt und sich mit seiner E-Mail-Adresse registriert. Das Einreichen von Gewinn-Codes ist möglich vom 28.11.22 bis zum 24.12.22. In diesem Zeitraum dürfen von jedem Teilnehmer pro Tag fünf Gewinn-Codes eingereicht werden. Jeder Gewinn-Code kann nur einmal eingereicht werden.
Nach Registrierung erfolgt die Verlosung der Gewinne. Im Falle eines Gewinns bekommt der Teilnehmer eine E-Mail-Benachrichtigung über den Gewinn. Der Teilnehmer gelangt über einen Hyperlink (Link) auf eine Webseite, auf welcher er sich einen von drei Gutscheinen (gleichen Werts) auswählen kann. Im Anschluss muss der Teilnehmer seinen Gutschein mit seinem Namen oder dem Namen eines Dritten individualisieren und bekommt seinen ausgewählten und individualisierten Gutschein an die registrierte E-Mail-Adresse zugesandt. Nur die auf dem Gutschein genannte Person kann den Gutschein einlösen, eine Übertragung des Gutscheins ist nicht möglich. Die Dauer der Gültigkeit des Gutscheins ist auf diesem selbst vermerkt.
Nur die erfolgreiche Registrierung einschließlich der Verifizierung der E-Mail-Adresse berechtigt mittels des Gewinn-Codes an den Auslosungen vom 01.12.22 bis zum 24.12.22 teilzunehmen. Nur die Personalisierung eines gewonnenen Gutscheins berechtigt zur Einlösung und dies nur durch die auf dem Gutschein genannte Person. Jeder wirksam eingereichte Gewinn-Code nimmt bis zum Gewinn oder bis zur Beendigung des Gewinnspiels am 24.12.22 teil. Nach einem Gewinn ist der Gewinn-Code von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen.
Die Gewinnbenachrichtigung wie auch die Geltendmachung des Gewinns setzen zwingend eine funktionierende E-Mail-Adresse voraus. Ferner ist die Sichtung und Beachtung eingehender Nachrichten wegen dieses Gewinnspiels notwendig. Es wird daher dringend empfohlen – zumindest für die Dauer des Gewinnspiels – regelmäßig auch den SPAM-Ordner – falls vorhanden – auf E-Mails in Zusammenhang mit dem Gewinnspiel hin zu untersuchen.
TEILNAHMEBERECHTIGTE
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Sollte ein Kunde in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Shopinhaber:innen der Bahnhöfe und deren Mitarbeiter:innen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Mitarbeitende der Deutschen Bahn AG, bzw. des Veranstalters dürfen unter der Maßgabe teilnehmen, dass Gewinne ab einem Wert von 25,00 € Ihrem Vorgesetzten oder Ihrer Vorgesetzten gemeldet werden. Zudem behält sich der Betreiber vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, bei unlauterem Handeln oder bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.
GEWINN, BENACHRICHTIGUNG UND ÜBERMITTLUNG DES GEWINNS
Gewinnermittlung bei der Verlosung
Im Zeitraum vom 01.12.22 bis zum 24.12.22 werden täglich unter allen berechtigten Gewinn-Codes 13 Gutscheine ausgelost. Dies geschieht im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung. Die Gewinner eines Gutscheins werden zeitnah über eine gesonderte E-Mail an die registrierte E-Mail-Adresse über den Gewinn informiert. Der Teilnehmer muss den in der E-Mail dargestellten Hyperlink (Link) innerhalb einer Frist von 12 Tagen betätigen und den Gewinn beanspruchen, anderenfalls verfällt der Gewinn und er kann auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden. Der Teilnehmer wird daran binnen der 12 Tage via E-Mail erinnert.
Vor Beanspruchung des Gutscheins muss der Gutschein noch mit einem Vor- und Nachnamen individualisiert werden.
Die Versendung erfolgt ausschließlich an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Gewinners. Ein Umtausch, eine Selbstabholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.
Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.
Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.
Spende
Für jeden wirksam eingereichten Gewinn-Code spendet der Veranstalter 0,50 EURO an die Bahnhofsmission. Die Bahnhofsmissionen versorgen bedürftige Menschen mit Lebensmitteln und Getränken und beraten in Not geratene Menschen.
Datenschutz
Für die Teilnahme an den Verlosungen ist die Angabe von persönlichen Daten in Form einer E-Mail-Adresse notwendig. Im Falle des Gewinns muss der gewonnene Gutschein mit einem Vor- und Nachnamen individualisiert werden. Der Veranstalter weist darauf hin, dass personenbezogene Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Eine Ausnahme stellt die Weitergabe an für die Durchführung des Gewinnspiels beauftragte Auftragsverarbeiter dar, welches die Daten zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erheben, speichern und nutzen müssen. Spätestens sechs Monate nach Beendigung des Gewinnspiels werden die personenbezogenen Daten in Form der E-Mal Adressen gelöscht. Lediglich die zur Personalisierung der Gewinner Gutschein erforderlichen personenbezogenen Daten können länger gespeichert werden – namentlich bis zu sechs Monate nach der Einlösung des Gutscheins – und werden dann gelöscht. Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung in die Datenverarbeitung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an adventskalender@walkingbrands.de. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.
Anwendbares Recht und Salvatorische Klausel
Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweckwirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.




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